Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Obere Saar e.V.

      Auszüge aus der Satzung:
      § 2 Zweck und Wirkung

1.   Aufgabe und Zweck des Vereins ist die tätige Lebenshilfe einschließlich Betreuung für Behinderte aller Altersstufen durch Ausführung aller notwendigen Maßnahmen sowie durch die Schaffung und den Betrieb von Einrichtungen einschließlich ihrer baulichen Errichtung. Dazu gehören insbesondere:

       Schaffung und Betrieb von Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Schul- und Berufsschulalter sowie von Werkstätten, Wohnanlagen und Freizeitstätten für Behinderte, des weiteren Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder.

 

2.    Der Verein berät auch Angehörige Behinderter.

 

3.    Der örtliche Wirkungskreis des Vereins erstreckt sich insbesondere auf Saarbrücken und den Regionalverband Saarbrücken.

 

§ 3 Gemeinnütztigkeit

 

1.    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2.    Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.    Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

       Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten, es sei denn dass es sich dabei um steuerlich unschädliche Förderung handelt.

 

       Es darf keine Person durch Ausgaben , die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

4.   Die Mittel zur Förderung seiner Aufgaben erhält der Verein insbesondere durch

       a) Mitgliedsbeiträge

       b) Geld- und Sachspenden

       c) Öffentliche Zuschüsse

       d) Erträge aus Sammlungen und Werbeaktionen

       e) Sonstige Zuwendungen 

 

 

 

 

Zuletzt geändert und beschlossen 2008

 


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